Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung
Überlegungen von Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am BGH
Die Selbsttötung steht im Konflikt zwischen Ethik und Recht. Sie ist ethisch problematisch, aber rechtlich erlaubt. Allerdings kann der freiwillige und selbstbestimmte Entschluss zur Selbsttötung häufig nicht ohne fremde Hilfe umgesetzt werden. Und hier beginnen die Probleme für Ärzte, Angehörige und Betreuer, bei denen eine Hilfestellung beim Suizid strafbar sein kann. Verschiedene Gesetzesinitiativen, die im Herbst im Bundestag beraten werden, versuchen, den verschiedenen Szenarien gerecht zu werden, wie z.B. Suizidbeihilfe bei einem Gesunden, bei einem Kranken, Schwerkranken, unheilbar Kranken, einem schlechthin Lebensmüden oder jemandem, dessen Fähigkeit zur Selbstbestimmung zweifelhaft sein kann.
Der Eintritt ist frei, Gäste sind willkommen. Anmeldungen bitte bei Frau Feldmann, Tel. 0201 8032349, E-Mail: vorzimmer@lg-essen.nrw.de. Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage.